Prüffristen Aufzug: Was Betreiber dokumentieren müssen
Ein Aufzug ist bequem – und rechtlich anspruchsvoll. Als überwachungsbedürftige Anlage unterliegt er der Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV) und damit besonders strengen Prüf- und Dokumentationspflichten. Wer einen Aufzug betreibt, muss nicht nur prüfen lassen, sondern das auch belegen können. Dieser Beitrag zeigt, welche Prüfungen anstehen und welche Nachweise wirklich gefordert sind.
Aufzug = überwachungsbedürftige Anlage
Die BetrSichV ordnet Aufzugsanlagen den überwachungsbedürftigen Anlagen zu. Daraus folgt: Bestimmte Prüfungen dürfen nur durch eine zugelassene Überwachungsstelle (ZÜS) erfolgen – das sind die früheren „TÜV-Prüfungen“. Daneben stehen die laufenden Betreiberpflichten, die der Betreiber selbst bzw. über einen Wartungsdienst organisiert.
Welche Prüfungen sind vorgeschrieben?
| Prüfung | Durch wen | Richtwert-Intervall |
|---|---|---|
| Prüfung vor Inbetriebnahme | ZÜS | einmalig, vor erster Nutzung |
| Hauptprüfung | ZÜS | alle 2 Jahre |
| Zwischenprüfung | ZÜS | zwischen zwei Hauptprüfungen (ca. mittig) |
| Prüfung nach prüfpflichtiger Änderung | ZÜS | anlassbezogen |
| Regelmäßige Kontrollen / Funktionsproben | Betreiber bzw. beauftragte Person | laufend (z. B. monatlich) |
| Wartung | Fachkundiger Wartungsdienst | nach Herstellervorgabe |
In der Praxis ergibt sich dadurch ungefähr jährlich ein ZÜS-Termin, weil sich Haupt- und Zwischenprüfung abwechseln. Die genaue Festlegung trifft die Prüfung selbst bzw. die Gefährdungsbeurteilung.
Das Notrufsystem nicht vergessen
Eine zentrale Betreiberpflicht: Eingeschlossene Personen müssen jederzeit – also rund um die Uhr – schnell befreit werden können. Dazu gehört ein funktionierendes Zwei-Wege-Notrufsystem mit ständig besetzter Notrufzentrale. Die Funktionsfähigkeit ist regelmäßig zu kontrollieren und zu dokumentieren.
Was muss dokumentiert werden?
Die Prüfung ist nur die halbe Miete – ohne Nachweis steht der Betreiber im Ernstfall mit leeren Händen da. Vorzuhalten sind insbesondere:
- Prüfbescheinigung / Prüfprotokoll der ZÜS zu jeder Haupt- und Zwischenprüfung.
- Mängel mit Einordnung und Fristen sowie der Nachweis ihrer Behebung.
- Prüfbuch bzw. Prüfaufzeichnungen über die gesamte Lebensdauer der Anlage.
- Nachweis des funktionierenden Notrufs (Test, Notrufvertrag).
- Wartungsnachweise des Wartungsdienstes.
- Gefährdungsbeurteilung und daraus abgeleitete Prüffristen.
Dokumentations-Checkliste
- Termine für Haupt- und Zwischenprüfung mit Vorlauf einplanen – ZÜS rechtzeitig beauftragen.
- Jede Prüfbescheinigung sofort und unveränderbar ablegen.
- Festgestellte Mängel mit Behebungsfrist erfassen und Erledigung nachhalten.
- Notruf-Funktion regelmäßig testen und protokollieren.
- Nach jeder Prüfung die nächste Fälligkeit setzen.
- Alle Nachweise objekt- und anlagenbezogen auffindbar halten.
So hilft FMFlow
FMFlow führt jede Aufzugsanlage mit ihren wiederkehrenden Prüfungen, berechnet die nächste Fälligkeit und meldet sich vor Ablauf automatisch – bevor ein ZÜS-Termin durchrutscht. Die Prüfbescheinigung wird mit SHA-256-Prüfsumme revisionsnah hinterlegt, inklusive Erfassungsnachweis. Bei der nächsten Begehung ist der Nachweis sofort zur Hand.
Weiterführend
- Alle Intervalle im Überblick: Prüffristen für Gebäude & Anlagen
- Der große Rahmen: Betreiberpflichten im Facility Management
- Checkliste für Verwaltungen: Betreiberpflichten für die Hausverwaltung
Quellen & Normen
Hinweis: Dieser Beitrag dient der allgemeinen Information und ersetzt keine Rechts- oder
Fachberatung im Einzelfall. Maßgeblich sind die jeweils geltenden Gesetze, Verordnungen und technischen
Regeln in ihrer aktuellen Fassung sowie die Ergebnisse der anlagenbezogenen Gefährdungsbeurteilung.
Inhaltlicher Stand: 04.06.2026.