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Prüffristen Aufzug: Was Betreiber dokumentieren müssen

Ein Aufzug ist bequem – und rechtlich anspruchsvoll. Als überwachungsbedürftige Anlage unterliegt er der Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV) und damit besonders strengen Prüf- und Dokumentationspflichten. Wer einen Aufzug betreibt, muss nicht nur prüfen lassen, sondern das auch belegen können. Dieser Beitrag zeigt, welche Prüfungen anstehen und welche Nachweise wirklich gefordert sind.

Aufzug = überwachungsbedürftige Anlage

Die BetrSichV ordnet Aufzugsanlagen den überwachungsbedürftigen Anlagen zu. Daraus folgt: Bestimmte Prüfungen dürfen nur durch eine zugelassene Überwachungsstelle (ZÜS) erfolgen – das sind die früheren „TÜV-Prüfungen“. Daneben stehen die laufenden Betreiberpflichten, die der Betreiber selbst bzw. über einen Wartungsdienst organisiert.

Welche Prüfungen sind vorgeschrieben?

Prüfung Durch wen Richtwert-Intervall
Prüfung vor Inbetriebnahme ZÜS einmalig, vor erster Nutzung
Hauptprüfung ZÜS alle 2 Jahre
Zwischenprüfung ZÜS zwischen zwei Hauptprüfungen (ca. mittig)
Prüfung nach prüfpflichtiger Änderung ZÜS anlassbezogen
Regelmäßige Kontrollen / Funktionsproben Betreiber bzw. beauftragte Person laufend (z. B. monatlich)
Wartung Fachkundiger Wartungsdienst nach Herstellervorgabe

In der Praxis ergibt sich dadurch ungefähr jährlich ein ZÜS-Termin, weil sich Haupt- und Zwischenprüfung abwechseln. Die genaue Festlegung trifft die Prüfung selbst bzw. die Gefährdungsbeurteilung.

Das Notrufsystem nicht vergessen

Eine zentrale Betreiberpflicht: Eingeschlossene Personen müssen jederzeit – also rund um die Uhr – schnell befreit werden können. Dazu gehört ein funktionierendes Zwei-Wege-Notrufsystem mit ständig besetzter Notrufzentrale. Die Funktionsfähigkeit ist regelmäßig zu kontrollieren und zu dokumentieren.

Was muss dokumentiert werden?

Die Prüfung ist nur die halbe Miete – ohne Nachweis steht der Betreiber im Ernstfall mit leeren Händen da. Vorzuhalten sind insbesondere:

  • Prüfbescheinigung / Prüfprotokoll der ZÜS zu jeder Haupt- und Zwischenprüfung.
  • Mängel mit Einordnung und Fristen sowie der Nachweis ihrer Behebung.
  • Prüfbuch bzw. Prüfaufzeichnungen über die gesamte Lebensdauer der Anlage.
  • Nachweis des funktionierenden Notrufs (Test, Notrufvertrag).
  • Wartungsnachweise des Wartungsdienstes.
  • Gefährdungsbeurteilung und daraus abgeleitete Prüffristen.

Dokumentations-Checkliste

  1. Termine für Haupt- und Zwischenprüfung mit Vorlauf einplanen – ZÜS rechtzeitig beauftragen.
  2. Jede Prüfbescheinigung sofort und unveränderbar ablegen.
  3. Festgestellte Mängel mit Behebungsfrist erfassen und Erledigung nachhalten.
  4. Notruf-Funktion regelmäßig testen und protokollieren.
  5. Nach jeder Prüfung die nächste Fälligkeit setzen.
  6. Alle Nachweise objekt- und anlagenbezogen auffindbar halten.

So hilft FMFlow

FMFlow führt jede Aufzugsanlage mit ihren wiederkehrenden Prüfungen, berechnet die nächste Fälligkeit und meldet sich vor Ablauf automatisch – bevor ein ZÜS-Termin durchrutscht. Die Prüfbescheinigung wird mit SHA-256-Prüfsumme revisionsnah hinterlegt, inklusive Erfassungsnachweis. Bei der nächsten Begehung ist der Nachweis sofort zur Hand.

Weiterführend

Quellen & Normen

Hinweis: Dieser Beitrag dient der allgemeinen Information und ersetzt keine Rechts- oder Fachberatung im Einzelfall. Maßgeblich sind die jeweils geltenden Gesetze, Verordnungen und technischen Regeln in ihrer aktuellen Fassung sowie die Ergebnisse der anlagenbezogenen Gefährdungsbeurteilung.
Inhaltlicher Stand: 04.06.2026.