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Prüffristen

Prüffristen für Gebäude & Anlagen: Übersicht mit Tabelle

Welche Anlage muss wann geprüft werden? Diese Frage entscheidet im Facility Management über Sicherheit und Haftung. Die folgende Übersicht fasst die wichtigsten wiederkehrenden Prüffristen zusammen – mit der jeweiligen Grundlage und einem Hinweis, den Sie nie vergessen sollten.

Wichtig vorab: Fristen sind Richtwerte

Die in Tabellen genannten Intervalle sind in den meisten Fällen Richtwerte. Die rechtlich maßgebliche Frist ergibt sich aus Ihrer Gefährdungsbeurteilung (nach BetrSichV bzw. den Technischen Regeln für Betriebssicherheit, TRBS) sowie aus den Herstellerangaben. Je nach Beanspruchung, Umgebung und Fehlerquote kann die Frist kürzer ausfallen – seltener auch länger.

Verlassen Sie sich nie allein auf eine Pauschaltabelle. Sie ist ein Startpunkt für die Planung, kein Ersatz für die anlagenbezogene Bewertung.

Übersichtstabelle: typische Prüffristen

Anlage / Bereich Richtwert (Intervall) Grundlage (Beispiele)
Ortsveränderliche elektrische Betriebsmittel 3–24 Monate (Baustelle 3 Mon., Werkstatt/Industrie 12 Mon., Büro bis 24 Mon.) DGUV Vorschrift 3
Ortsfeste elektrische Anlagen ca. 4 Jahre; in Feucht-/Medizin-/Baustellenbereichen jährlich DGUV Vorschrift 3
Fehlerstrom-Schutzschalter (RCD), Wirksamkeit arbeitstäglich (Baustelle/außen) bis halbjährlich (ortsfest) DGUV V3 / Nutzung
Aufzugsanlagen (Haupt-/Zwischenprüfung) im Wechsel, längstens alle 2 Jahre BetrSichV (Prüfung durch ZÜS)
Feuerlöscher alle 2 Jahre (Instandhaltung) DIN 14406-4, ASR A2.2
Sprinkler-/ortsfeste Löschanlagen gestaffelt: vierteljährl. Inspektion, jährl. u. 2-jährl. Wartung VdS CEA 4001 / DIN 14462 / Hersteller
RLT-/Lüftungsanlagen (Hygiene) 2 Jahre (mit Befeuchter) bzw. 3 Jahre VDI 6022
Trinkwasser – Legionellenprüfung jährlich (öffentliche Abgabe) bis alle 3 Jahre (gewerblich) TrinkwV
Rauch- und Wärmeabzug (RWA) jährliche Wartung DIN 18232 / Hersteller
Brandschutztüren & Feststellanlagen Feststellanlagen monatlich (Betreiber) + jährlich (Sachkundiger) ASR A1.7 / Zulassung
Sicherheitsbeleuchtung Funktion regelmäßig/monatlich, Kapazität jährlich; Sachverständigenprüfung alle 3 Jahre DIN EN 50172, DIN VDE 0108
Blitzschutzanlage alle 1–4 Jahre (je Schutzklasse) DIN EN 62305
Kraftbetätigte Tore und Türen mindestens jährlich ASR A1.7, BetrSichV
Leitern und Tritte regelmäßig (per Gefährdungsbeurteilung) DGUV Information 208-016

Diese Auswahl deckt die häufigsten Fälle ab, ist aber nicht abschließend. Welche Pflichten konkret für Sie gelten, hängt von Gebäudeart, Nutzung und Ausstattung ab.

Wer darf prüfen?

Auch das richtet sich nach der Anlage. Häufig verlangt der Gesetzgeber eine „befähigte Person" im Sinne der BetrSichV, für elektrische Anlagen eine Elektrofachkraft (siehe DGUV V3 Prüfung), für überwachungsbedürftige Anlagen wie Aufzüge eine zugelassene Überwachungsstelle (ZÜS). Die geforderte Qualifikation gehört zwingend zur Prüfung dazu – sonst ist der Nachweis im Zweifel wertlos.

Vom Intervall zum lückenlosen Nachweis

Eine Frist zu kennen ist das eine – sie über Dutzende Anlagen hinweg einzuhalten und zu belegen das andere. Drei Stolperfallen sehen wir immer wieder:

  1. Fristen geraten aus dem Blick, weil sie in verstreuten Tabellen stehen.
  2. Nachweise fehlen oder sind nicht auffindbar, wenn die Behörde oder Versicherung sie sehen will.
  3. Niemand fühlt sich zuständig – die Verantwortung ist nicht klar zugeordnet.

Mit FMFlow hinterlegen Sie zu jeder Anlage die Pflicht samt Intervall und Vorwarnzeit. Die Fristen-Ampel zeigt jederzeit, was grün, gelb oder rot ist, und erinnert automatisch per E-Mail, bevor etwas überfällig wird. Prüfprotokolle landen revisionsnah in der Dokumentenablage – auffindbar in Sekunden.

Weiterführend

Hinweis: Dieser Beitrag dient der allgemeinen Information und ersetzt keine Rechts- oder Fachberatung im Einzelfall. Maßgeblich sind die jeweils geltenden Gesetze, Verordnungen und technischen Regeln in ihrer aktuellen Fassung sowie die Ergebnisse der anlagenbezogenen Gefährdungsbeurteilung.
Inhaltlicher Stand: 03.06.2026.