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Prüffristen

Legionellenprüfung: Wann Ihre Trinkwasser-Installation untersuchungspflichtig ist

Die Dusche im Keller des Bürogebäudes – eingebaut für die Fahrrad-Pendler, genutzt von einer Handvoll Leute. Kaum eine Anlage wirkt unscheinbarer. Und doch kann genau diese Dusche darüber entscheiden, ob Ihre gesamte Trinkwasser-Installation regelmäßig auf Legionellen untersucht werden muss. Denn die Untersuchungspflicht hängt nicht davon ab, wie oft geduscht wird – sondern von drei klar definierten Kriterien.

Wer hier eigentlich in der Pflicht steht

Die Trinkwasserverordnung nimmt den Betreiber in die Pflicht: den Unternehmer oder sonstigen Inhaber der Wasserversorgungsanlage. Zur Trinkwasser-Installation gehört dabei alles zwischen Übergabestelle und Entnahmestellen – Leitungen, Speicher, Apparate und Armaturen. Wichtig für das Verständnis der Verantwortung: Die Qualitätsanforderungen an das Trinkwasser müssen am Austritt der Entnahmestelle eingehalten sein, in der Regel also am Zapfhahn. Was der Versorger einwandfrei liefert, kann auf den letzten Metern im Gebäude verderben – und dieser Abschnitt gehört dem Betreiber.

Grundpflicht ist der bestimmungsgemäße Betrieb: Die Anlage ist mindestens nach den allgemein anerkannten Regeln der Technik zu planen, zu errichten und zu betreiben. Dazu gehört auch, dass Verbindungen zu Nichttrinkwasser-Anlagen nur mit normgerechter Sicherungseinrichtung zulässig sind und Leitungen gekennzeichnet sein müssen.

Die Drei-Kriterien-Prüfung

Ob eine systemische Untersuchung auf Legionellen Pflicht ist, entscheidet sich bei gewerblicher oder öffentlicher Abgabe von Trinkwasser an drei Kriterien – alle drei müssen erfüllt sein:

Kriterium Konkret
1. Großanlage zur Trinkwassererwärmung Speicher über 400 Liter oder mehr als 3 Liter Leitungsinhalt zwischen Trinkwassererwärmer und Entnahmestelle (die Zirkulationsleitung zählt nicht mit)
2. Vernebelung Duschen oder andere Einrichtungen, in denen Trinkwasser vernebelt wird
3. Gebäudetyp Kein Ein- oder Zweifamilienhaus

Für das technische Facility Management heißt das: Bürogebäude, Wohnanlagen ab drei Einheiten, Hotels, Pflegeheime oder Sportstätten mit zentraler Warmwasserbereitung und Duschen sind der Regelfall der Untersuchungspflicht – nicht die Ausnahme.

Welche Fristen gelten

Konstellation Untersuchungsintervall
Öffentliche Tätigkeit (z. B. Hotel, Pflegeeinrichtung, Sportstätte) mindestens jährlich
Nur gewerbliche Tätigkeit (z. B. vermietetes Wohngebäude) mindestens alle 3 Jahre
Neue Anlage Erstuntersuchung 3 bis 12 Monate nach Inbetriebnahme

Nach drei aufeinanderfolgenden Untersuchungen ohne Beanstandung kann das Intervall bei öffentlicher Tätigkeit verlängert werden – nicht jedoch dort, wo ein erhöhtes Infektionsrisiko besteht. Die Untersuchungen laufen dabei nicht formlos: Sie folgen einem Untersuchungsplan mit festgelegten Probenahmestellen und einem betrieblichen Untersuchungsprogramm. Wie sich diese Fristen neben den übrigen wiederkehrenden Prüfungen einordnen, zeigt die Prüffristen-Übersicht für den Gebäudebetrieb.

Maßnahmenwert überschritten – was jetzt Pflicht ist

Der technische Maßnahmenwert für Legionellen liegt bei 100 KBE je 100 ml. Er ist bewusst kein Grenzwert, sondern ein Schwellenwert: Wird er erreicht, gilt die Anlage als auffällig – und der Betreiber muss unverzüglich handeln:

  1. Anzeige an das Gesundheitsamt,
  2. Ursachenklärung einschließlich Ortsbesichtigung und Prüfung der Anlage auf Einhaltung der allgemein anerkannten Regeln der Technik,
  3. eine schriftliche Gefährdungsanalyse,
  4. die daraus abgeleiteten Schutzmaßnahmen.

Sämtliche Schritte sind zu dokumentieren und zehn Jahre verfügbar zu halten. Spätestens hier zeigt sich, ob die Organisation trägt: Wer Zuständigkeiten, Probenahmen und Anlagendaten sauber führt, arbeitet die Kaskade strukturiert ab. Wer sie erst im Ereignisfall zusammensucht, verliert Zeit – bei einem Thema, das die Gesundheit der Nutzer betrifft. Methodisch ist die Gefährdungsanalyse übrigens ein alter Bekannter: Das Prinzip „Gefährdung ermitteln, bewerten, Maßnahmen ableiten, dokumentieren" entspricht der Logik der Gefährdungsbeurteilung. Für Wohnungsunternehmen ordnet die Checkliste Betreiberpflichten für Hausverwaltungen das Thema in den Gesamtkatalog ein.

So behalten Sie es im Griff

Die Legionellenprüfung ist eine wiederkehrende Pflicht mit klarem Intervall, festen Probenahmestellen und einer Nachweispflicht, die im Ereignisfall zehn Jahre zurückreichen muss. Mit FMFlow legen Sie die Untersuchungspflicht je Objekt mit Frist und Zuständigkeit an, werden rechtzeitig vor dem nächsten Termin erinnert und halten Befunde wie Maßnahmen revisionsnah an einem Ort fest. Kommt es zur Überschreitung, haben Sie Anlagendaten, Historie und Nachweise sofort zur Hand – statt sie unter Zeitdruck zusammenzutragen.

Fazit

Ob Ihre Trinkwasser-Installation untersuchungspflichtig ist, entscheiden drei Kriterien: Großanlage, Vernebelung, Gebäudetyp. Für die meisten gewerblich betriebenen Gebäude mit zentraler Warmwasserbereitung und Duschen lautet die Antwort: ja – jährlich bei öffentlicher, alle drei Jahre bei gewerblicher Tätigkeit. Der Maßnahmenwert von 100 KBE/100 ml ist dabei kein Bestanden-Stempel, sondern die Schwelle, ab der eine feste Pflichtenkaskade läuft. Wer Fristen, Zuständigkeiten und Nachweise vorher organisiert hat, betreibt seine Anlage nicht nur regelkonform – er kann es auch jederzeit belegen.

Quellen & Normen

Hinweis: Dieser Beitrag dient der allgemeinen Information und ersetzt keine Rechts- oder Fachberatung im Einzelfall. Maßgeblich sind die jeweils geltenden Gesetze, Verordnungen und technischen Regeln in ihrer aktuellen Fassung sowie die Ergebnisse der anlagenbezogenen Gefährdungsbeurteilung.
Inhaltlicher Stand: 07.07.2026.