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Prüffristen

DGUV V3 Prüfung: Fristen, Pflichten & Ablauf

Die DGUV Vorschrift 3 „Elektrische Anlagen und Betriebsmittel" (früher BGV A3) gehört zu den bekanntesten Betreiberpflichten – und zu den am häufigsten unterschätzten. Sie verpflichtet Unternehmen, ihre Elektrik regelmäßig prüfen zu lassen. Dieser Beitrag erklärt, was dahinter steckt, welche Fristen gelten und worauf es beim Nachweis ankommt.

Was verlangt die DGUV V3?

Kern der Vorschrift: Der Unternehmer muss dafür sorgen, dass elektrische Anlagen und Betriebsmittel vor der ersten Inbetriebnahme und danach in wiederkehrenden Abständen auf ihren ordnungsgemäßen Zustand geprüft werden. Geprüft wird auf elektrische Sicherheit – also darauf, dass von Geräten und Anlagen keine Gefahr durch Stromschlag, Lichtbogen oder Brand ausgeht.

Man unterscheidet zwei große Gruppen:

  • Ortsveränderliche Betriebsmittel – alles, was sich im Betrieb leicht bewegen lässt: Verlängerungskabel, Computer, Ladegeräte, Werkzeuge, Kaffeemaschinen.
  • Ortsfeste Anlagen – fest installierte Elektrik: Verteilungen, Steckdosenstromkreise, fest angeschlossene Maschinen.

Welche Fristen gelten?

Die Fristen der DGUV V3 sind Richtwerte. Maßgeblich ist die Gefährdungsbeurteilung; die Höhe der bei der Prüfung festgestellten Fehlerquote darf die Frist beeinflussen. Übliche Orientierungswerte:

Gruppe Richtwert Anmerkung
Ortsveränderliche Betriebsmittel, Büro/leichte Umgebung bis 24 Monate Obergrenze; nur bei Fehlerquote ≤ 2 % ausreizbar
Ortsveränderliche Betriebsmittel, raue Umgebung 6–12 Monate Werkstatt, Produktion (Basis-Richtwert 6 Mon.)
Ortsveränderliche Betriebsmittel, Baustellen 3 Monate besonders hohe Beanspruchung
Ortsfeste elektrische Anlagen ca. 4 Jahre; besondere Bereiche (DIN VDE 0100-700) jährlich feste Installation
RCD (FI) in ortsfesten/stationären Anlagen 6 Monate (Funktionsprüfung) Betätigen der Prüftaste; Herstellerangaben können abweichen
RCD in nicht-stationären Anlagen arbeitstäglich (Funktion, Benutzer) + monatlich (Wirksamkeit) Bau-/Montagestellen

Sinkt die Fehlerquote bei ortsveränderlichen Geräten dauerhaft unter rund 2 %, kann die Prüffrist verlängert werden – das ist ausdrücklich vorgesehen und sollte dokumentiert begründet werden.

Wer darf prüfen?

Prüfen darf nur eine Elektrofachkraft (EFK) oder eine elektrotechnisch unterwiesene Person unter Leitung und Aufsicht einer Elektrofachkraft – und nur mit geeigneten Mess- und Prüfgeräten. Fachliche Qualifikation ist keine Formalie: Ohne sie ist die Prüfung rechtlich angreifbar. Die Prüfung kann intern erfolgen oder an einen externen Dienstleister vergeben werden.

Ablauf einer Prüfung

  1. Besichtigen – Sichtprüfung auf erkennbare Mängel (Gehäuse, Leitungen, Stecker).
  2. Messen – z. B. Schutzleiterwiderstand, Isolationswiderstand, Schutzleiterstrom.
  3. Erproben – Funktion der Schutzeinrichtungen, etwa Auslösung des RCD.
  4. Bewerten & Dokumentieren – Ergebnis festhalten, Gerät kennzeichnen (Prüfplakette).

Der Nachweis ist entscheidend

Eine bestandene Prüfung nützt wenig, wenn sie nicht belegbar ist. Zu jeder Prüfung gehören ein Prüfprotokoll mit Ergebnissen und Messwerten sowie idealerweise eine Prüfplakette mit dem nächsten Termin. Im Schadensfall verlangen Behörden und Versicherer genau diese Nachweise.

Über viele Geräte und Standorte hinweg wird das schnell unübersichtlich. FMFlow hält die Prüffrist je Anlage fest, erinnert vor Ablauf automatisch und legt das Protokoll revisionsnah ab – inklusive Vermerk, wer es wann erfasst hat. So ist die nächste DGUV-V3-Prüfung nie wieder eine böse Überraschung.

Weiterführend

Hinweis: Dieser Beitrag dient der allgemeinen Information und ersetzt keine Rechts- oder Fachberatung im Einzelfall. Maßgeblich sind die jeweils geltenden Gesetze, Verordnungen und technischen Regeln in ihrer aktuellen Fassung sowie die Ergebnisse der anlagenbezogenen Gefährdungsbeurteilung.
Inhaltlicher Stand: 03.06.2026.