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Arbeitsstätten

Raumtemperatur am Arbeitsplatz: Grenzwerte und Hitze-Maßnahmen nach ASR A3.5

„Es ist zu kalt." – „Hier hält man es im Sommer nicht aus." Kaum eine Beschwerde landet so zuverlässig beim Facility Management wie die zur Raumtemperatur. Die gute Nachricht: Die Arbeitsstättenregel ASR A3.5 macht aus dem Streit eine Sachfrage. Sie nennt Mindestwerte, eine Obergrenze und ein klares Stufenmodell für Hitze – Argumente, mit denen sich Erwartungen einordnen und Maßnahmen begründen lassen.

Mindesttemperaturen: je nach Arbeitsschwere

Maßgeblich ist eine „gesundheitlich zuträgliche Raumtemperatur" – sie liegt vor, wenn die Wärmebilanz des Körpers ausgeglichen ist. Für die meisten Arbeitsplätze genügt die Lufttemperatur zur Beurteilung. Die Mindestwerte richten sich nach Körperhaltung und Arbeitsschwere:

Arbeitsschwere überwiegend Sitzen überwiegend Stehen/Gehen
leicht +20 °C +19 °C
mittel +19 °C +17 °C
schwer +12 °C

In Sozial- und Sanitärräumen gelten eigene Mindestwerte: Pausen-, Bereitschafts-, Sanitär-, Kantinen- und Erste-Hilfe-Räume mindestens +21 °C, Waschräume mit Duschen mindestens +24 °C.

Die 26-Grad-Marke

Nach oben gilt: Die Lufttemperatur im Arbeitsraum soll +26 °C nicht überschreiten. Das ist zunächst ein Sollwert – kein hartes Verbot ab dem ersten Grad darüber. Wichtiger als die Zahl ist, was darüber passiert, denn ab hier beginnt die abgestufte Maßnahmenpflicht des Betreibers.

Das Stufenmodell bei sommerlicher Hitze

Sommerlicher Wärmeschutz ist bereits beim Einrichten baulich zu berücksichtigen; Fenster und Glasflächen müssen gegen übermäßige Sonneneinstrahlung abschirmbar sein. Steigt die Außenlufttemperatur über +26 °C, greift dieses Stufenmodell:

  • Über +26 °C Raumtemperatur: Trotz Sonnenschutz sollen zusätzliche Maßnahmen ergriffen werden. In Einzelfällen ist schon hier eine Gesundheitsgefährdung möglich (z. B. bei schwerer Arbeit oder Schutzkleidung).
  • Über +30 °C: Es müssen wirksame Maßnahmen gemäß Gefährdungsbeurteilung ergriffen werden – technische und organisatorische vor personenbezogenen Maßnahmen.
  • Über +35 °C: Der Raum ist ohne Maßnahmen wie bei Hitzearbeit (technisch, organisatorisch oder PSA) für die Zeit der Überschreitung nicht als Arbeitsraum geeignet.

Die 26-Grad-Marke ist ein Sollwert – die Pflicht wird ab +30 °C verbindlich und ab +35 °C existenziell für die Raumnutzung.

Bewährte Maßnahmen aus der Praxis

Die ASR A3.5 nennt beispielhaft – und die meisten davon liegen direkt im Verantwortungsbereich des Facility Managements:

  • Sonnenschutz effektiv steuern, Jalousien auch nach Arbeitszeit geschlossen halten;
  • Lüftung/Nachtauskühlung nutzen, in den frühen Morgenstunden lüften;
  • innere thermische Lasten reduzieren (Geräte, Beleuchtung);
  • Arbeitszeit verlagern (Gleitzeit), zusätzliche Entwärmungsphasen;
  • Bekleidungsregeln lockern, Ventilatoren bereitstellen.

Getränke: Bei über +26 °C sollen, bei über +30 °C müssen geeignete Getränke (z. B. Trinkwasser) bereitgestellt werden.

Achtung Schwüle: Technische Maßnahmen, die zwar die Temperatur senken, aber die Luftfeuchte erhöhen, dürfen die Belastung nicht steigern. Die ASR nennt dazu maximale relative Luftfeuchten – etwa 55 % bei +26 °C, 50 % bei +28 °C und 44 % bei +30 °C.

Warum das ein FM-Thema ist

Sonnenschutzsteuerung, Lüftungs- und Nachtauskühlungsstrategie, Wartung der raumlufttechnischen Anlagen, baulicher Wärmeschutz: Das sind klassische Betreiber- und Bewirtschaftungsaufgaben. Eine dokumentierte Begründung der getroffenen Maßnahmen – idealerweise aus der Gefährdungsbeurteilung abgeleitet – macht aus einer Beschwerde eine belegbare Entscheidung. Den Rahmen dazu liefert der Überblick zu den Betreiberpflichten im Facility Management.

So behalten Sie es im Griff

Wartung der Sonnenschutz- und RLT-Technik, saisonale Prüfungen, dokumentierte Hitze-Maßnahmen: Mit FMFlow hinterlegen Sie diese Aufgaben mit Fristen und Nachweis – damit im Sommer nicht improvisiert wird, sondern ein Plan greift.

Fazit

ASR A3.5 gibt dem FM klare Zahlen an die Hand: Mindestwerte nach Arbeitsschwere, +26 °C als Sollgrenze und ein verbindliches Stufenmodell ab +30 °C. Wer Sonnenschutz, Lüftung und Organisation vorausschauend steuert und die Maßnahmen dokumentiert, beantwortet die Temperaturfrage souverän – mit der Regel statt mit dem Bauchgefühl.

Quellen & Normen

Hinweis: Dieser Beitrag dient der allgemeinen Information und ersetzt keine Rechts- oder Fachberatung im Einzelfall. Maßgeblich sind die jeweils geltenden Gesetze, Verordnungen und technischen Regeln in ihrer aktuellen Fassung sowie die Ergebnisse der anlagenbezogenen Gefährdungsbeurteilung.
Inhaltlicher Stand: 21.06.2026.